Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Lohn und Kurzarbeit


Arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

Muster zur Beantragung von Kurzarbeitergeld


Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)
Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)


https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-in-datev-personaldaten-abrufen/


Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)
Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)







Umsatzsteuer



Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation



Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2023_April_MMI.pdf (März 2023)
2023_April_MMI.pdf (März 2023)
2023_Maerz_MMI.pdf (März 2023)
2023_Maerz_MMI.pdf (März 2023)





Infothek

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Steuern / Verfahrensrecht 
Donnerstag, 16.03.2023

Kalkulation von Umsätzen und Gewinnen eines Taxi- und Mietwagenunternehmens - Schätzungsbefugnis

Das Finanzgericht Münster hat Stellung genommen zu den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Kassenführung und zur Kalkulation von Umsätzen und Gewinnen eines Taxi- und Mietwagenunternehmens (Az. 9 K 1114/17).

Im Streitfall war die Finanzbehörde dem Grunde nach berechtigt, die Betriebseinnahmen des Klägers bezüglich des einheitlichen Taxi- und Mietwagenunternehmens zu schätzen. Zu schätzen sei insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können. Grundsätzlich sei dabei zu bedenken, dass Unsicherheiten zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen, dessen Aufzeichnungen ungenügend sind. Wenn es eine Bandbreite gebe, innerhalb derer die geschätzte Größe sich realistischerweise bewege, sei regelmäßig zu Ungunsten eine Schätzung im oberen Bereich der Bandbreite vorzunehmen. Denn derjenige, der seine Buchführungspflichten nicht erfülle, dürfe aus seinem Verhalten keinen Vorteil ziehen.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung seien die Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und deren Nachweis durch Belege geboten. Dabei ergebe sich eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung für Unternehmen aus § 22 UStG i. V. m. §§ 63 bis 68 UStDV. Diese Aufzeichnungspflicht gelte auch für andere Steuergesetze, also auch für das Einkommensteuergesetz. Der Umstand der sofortigen Bezahlung einer Leistung rechtfertige es nicht, die jeweiligen Geschäftsvorfälle nicht auch einzeln aufzuzeichnen. Zwar seien bestimmte Berufsgruppen (wie z. B. Einzelhändler) aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden, doch gelte dies nicht für die Betreiber von Taxiunternehmen. Indes genügten im Bereich des Taxigewerbes die sog. Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen; damit würde den branchenspezifischen Besonderheiten dieses Gewerbes hinreichend Rechnung getragen.

Die Taxiunternehmen seien verpflichtet, für die Erstellung dieser Schichtzettel zu sorgen und – sofern deren Inhalt nicht unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in ein in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführtes Kassenbuch übertragen werde – diese aufzubewahren. Welche Angaben die Schichtzettel im Einzelnen enthalten müssten, mag allerdings noch nicht vollständig geklärt sein. Das Gericht zähle zu den erforderlichen Angaben zumindest auch die Tachometerstände, die Gesamteinnahmen in der jeweiligen Schicht und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge. Im Streitfall wurden in den Streitjahren die Betriebseinnahmen weder einzeln aufgezeichnet noch die Bareinnahmen aus den Schichten gesondert aufgezeichnet und dazu entsprechende Schichtzettel vorgelegt. Bereits aufgrund dieser Umstände sei dem Grunde nach von einer Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde auszugehen, die sich nicht nur auf die Betriebseinnahmen beziehe, sondern auch auf etwaige damit verbundene Betriebsausgaben.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.







 
 
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