Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Lohn und Kurzarbeit


Arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

Muster zur Beantragung von Kurzarbeitergeld


Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)
Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)


https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-in-datev-personaldaten-abrufen/


Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)
Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)







Umsatzsteuer



Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation



Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

_2024_Mai_MMI.pdf (April 2024)
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Infothek

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 26.05.2023

Aktivierung eines Brennrechts nach Abschaffung des Branntweinmonopols als immaterielles Wirtschaftsgut

Das Finanzgericht Münster nahm Stellung zur Aktivierung eines Brennrechts nach Abschaffung des Branntweinmonopols als immaterielles Wirtschaftsgut und zur Behandlung eines nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG von der Bundesmonopolverwaltung gezahlten Ausgleichsbetrags (Az. 2 K 842/20).

Eine Aktivierung der Brennrechte der als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb bis zum Jahr 2013 geführten Brennerei des Klägers war ab dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Befreiung nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG im Wirtschaftsjahr 2013/2014 nicht mehr möglich. Wegen der Stellung des Antrags war zudem eine Forderung in Höhe des gesamten Ausgleichsbetrages i. H. v. 476.375 Euro gewinnwirksam zu aktivieren. Die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens war nicht zulässig. Aus dem Vorgang resultieren auch keine außerordentlichen Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG.

Ein Brennrecht stelle eine Vergünstigung dar, die bei ablieferungspflichtigem Branntwein in einem höheren Übernahmepreis durch die Branntweinmonopolverwaltung bestand. Dass dieses so verstandene Brennrecht einen wirtschaftlichen Wert beinhaltete, einer selbstständigen Bewertung zugänglich war und als selbstständig verkehrsfähig angesehen wurde, rechtfertigte – unter gewissen Voraussetzungen – die Bilanzierung als immaterielles Wirtschaftsgut im Rahmen von § 5 Abs. 2 EStG. Durch die Änderung des BranntwMonG sei ab dem 01.10.2013 für alle bisher monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien sowohl die Pflicht, aber auch das Recht zur Ablieferung zum Branntweinübernahmepreis an die Bundesmonopolverwaltung endgültig entfallen. Zugleich wurde durch die Neuregelung klargestellt, dass die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht nach § 58 Abs. 1 Satz 2 BranntwMonG zu stellen und damit auf das Recht zur Ablieferung (endgültig) zu verzichten, nur noch bis spätestens zum 30.09.2013 bestand. Der Ausgleichsbetrag sei nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG zu unterwerfen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.







 
 
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