Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Lohn und Kurzarbeit


Arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

Muster zur Beantragung von Kurzarbeitergeld


Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)
Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)


https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-in-datev-personaldaten-abrufen/


Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)
Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)







Umsatzsteuer



Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation



Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2023_Oktober_MMI.pdf (Oktober 2023)
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Infothek

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 19.09.2023

Kein Schadensersatzanspruch wegen herabfallenden Astes bei fehlender Erkennbarkeit einer Baumschädigung durch Kontrolle

Wenn eine Grundstückseigentümerin die erforderliche Kontrolle eines Baumes unterlässt, haftet sie dann nicht für den durch einen herabfallenden Ast entstandenen Schaden, wenn die Schädigung des Baumes durch eine Kontrolle nicht erkennbar war. In diesem Fall fehlt es an der Ursächlichkeit der Verkehrssicherungspflichtverletzung für den Schadensfall. So entschied das Landgericht Wuppertal (Az. 4 O 3/22).

Im Juli 2021 fiel der Ast eines am Straßenrand stehenden Baumes auf ein Fahrzeug und verursachte dadurch Schäden in Höhe von über 6.000 Euro. Es stellte sich heraus, dass der Baum geschädigt war und die Grundstückseigentümerin den Baum nicht auf Schäden geprüft hatte. Der Fahrzeughalter erhob Klage auf Schadensersatz.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Dem Kläger stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn er habe nicht nachweisen können, dass die unterlassene Sichtkontrolle zu einer Entdeckung der Baumschädigung geführt hätte. Damit fehle es an der Ursächlichkeit der Verkehrssicherungspflichtverletzung und dem eingetreten Schaden. Wenn ein Baum nicht oder nicht ordnungsgemäß kontrolliert wurde, sei dies für den Unfall nur dann ursächlich, wenn eine regelmäßige Kontrolle zur Entdeckung der Gefahr hätte führen können. Dies sei vom Kläger darzulegen und zu beweisen. Schädigungen am Baum können auch bei regelmäßiger Kontrolle unbemerkt bleiben. Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Klärung der Frage der Erkennbarkeit der Schädigung sei hier nicht mehr möglich gewesen, da der Baum zwischenzeitlich gefällt wurde.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.







 
 
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