Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Lohn und Kurzarbeit


Arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

Muster zur Beantragung von Kurzarbeitergeld


Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)
Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)


https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-in-datev-personaldaten-abrufen/


Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)
Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)







Umsatzsteuer



Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation



Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

_2024_Mai_MMI.pdf (April 2024)
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Infothek

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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 27.03.2024

Kein Vorsteuerabzug aus Arbeitgeberzuschuss für die "Kantinenbewirtschaftung" an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine

Ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die “Kantinenbewirtschaftung” an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 1 K 2107/20).

Mit dem Betrieb des Betriebsrestaurants konnte die Klägerin ihren Beschäftigten eine Kantine bieten, die zu günstigen Preisen und Konditionen ein breites Angebot an Speisen und Getränken anbot. Soweit die Klägerin einen Zuschuss von 0,80 Euro pro Mittagessen an ihren Auftragnehmer zahlte und zudem den sog. Kostenüberhang des Auftragnehmers übernahm, stehe der Klägerin der Vorsteuerabzug nicht zu, weil die insoweit bezogene Leistung der Kantinenbewirtschaftung ausschließlich dazu diente, ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zu verschaffen, in der Betriebskantine verbilligt Speisen und Getränke zu beziehen. Aber auch für die Übernahme des Kostenüberhanges für die an die Klägerin erbrachte Bewirtschaftungsleistung gelte nichts anderes. Die Klägerin habe die von dem Auftragnehmer erbrachte “Bewirtschaftungsleistung” bereits im Bezugszeitpunkt nicht für ihre wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. von § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG zu verwenden beabsichtigt

Ein Unternehmer, der bereits bei Leistungsbezug beabsichtige, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden, sei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG “die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen”, gleichgestellt. Eine unentgeltliche Wertabgabe in diesem Sinne liege vor, wenn die Leistung des Unternehmers dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer diene und nicht durch besondere Umstände der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bedingt sei. Die von der Klägerin insoweit bezogene “Bewirtschaftungsleistung”, mit der sie ihren Arbeitnehmern gegenüber die unentgeltliche Leistung erbracht habe, in ihrer Betriebskantine zu festgesetzten verbilligten Abgabepreisen günstig essen zu können, diene deren privatem Bedarf. Denn es sei Sache des Arbeitnehmers, für seine Mahlzeiten zu sorgen, sodass Dienstleistungen, die in der unentgeltlichen – oder wie hier verbilligten – Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer bestehen, unter normalen Umständen dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer i. S. d. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL dienen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.







 
 
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