Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Lohn und Kurzarbeit


Arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

Muster zur Beantragung von Kurzarbeitergeld


Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)
Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)


https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-in-datev-personaldaten-abrufen/


Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)
Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)







Umsatzsteuer



Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation



Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2025_Februar_MMI.pdf (Januar 2025)
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Infothek

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 11.07.2024

Prämiensparverträge: Bundesgerichtshof benennt Referenzzins bei unwirksamen Zinsklauseln

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsklauseln auf Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit basieren müssen. Damit hat der Bundesgerichtshof erstmals einen Zinssatz für die Nachberechnung festgelegt. Dabei ließen die Richter offen, ob auch andere Referenzzinssätze für die Zinsanpassungen infrage kämen (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23).

Zwei Verbraucherschutzverbände wandten sich mit Revisionen an den Bundesgerichtshof. Sie begehrten die Feststellung, dass die Zinsanpassungen auf der Grundlage von gleitenden Durchschnittswerten der letzten zehn Jahre der Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren vorzunehmen sind und forderten zudem gleitende Durchschnittswerte. Nun hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass entscheidend für die Zinsanpassung die Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit sind. Darüber hinaus hat das Gericht in dem Verfahren XI ZR 44/23 entschieden, dass sich die für die Ingangsetzung der dreijährigen Regelverjährung gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Verbraucher nicht auf die Unwirksamkeit der in den Sparverträgen enthaltenen Zinsanpassungsklausel und auf die Parameter für die Zinsanpassung beziehen muss, die höchstrichterlich festgelegt worden sind. Die Anspruchsinhaber müssen nicht alles rechtlich zutreffend ergreifen, damit die Verjährung ihrer Ansprüche beginnt.

Zwar ist das Urteil nur für die beiden beklagten Sparkassen bindend. Da es sich jedoch um Standardprodukte der Sparkassen handelt, könnten die Festlegungen des Bundesgerichtshofs inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen gelten.

Hinweis

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Dabei enthalten einige dieser Verträge Klauseln, die Finanzinstitute einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Nun hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich geklärt, wie die Zinsen für diese Produkte stattdessen zu berechnen sind.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 
 
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