Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Lohn und Kurzarbeit


Arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

Muster zur Beantragung von Kurzarbeitergeld


Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)
Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)


https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-in-datev-personaldaten-abrufen/


Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)
Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)







Umsatzsteuer



Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation



Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2025_Februar_MMI.pdf (Februar 2025)
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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 23.01.2025

Anwältin hätte über neue Rechtslage im Verfahren aufklären müssen - Haftung für Entstehung von Mehrkosten

Wenn sich die rechtliche Ausgangslage im Laufe des Verfahrens verändert, weil die zentrale Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof geklärt wird, und wenn das Gericht darauf hinweist, muss eine Rechtsanwältin ihre Mandantin über die damit veränderten Erfolgsaussichten aufklären. Unterbleibt dies und wird ein aussichtloses Verfahren fortgeführt, haftet die Anwältin gegenüber einem Rechtsschutzversicherer auf die dadurch entstandenen Mehrkosten. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 3 U 193/23).

In einem Verfahren zum Widerruf eines Kreditvertrags hatte die Anwältin für ihre Mandantin Berufung eingelegt. Wie schon für die erste Instanz hatte die Mandantin hierfür eine Deckungszusage von ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten. Noch vor Entscheidung über die Berufung entschied jedoch der Bundesgerichtshof in einer zentralen Rechtsfrage betreffend den Widerruf von Kreditverträgen, sodass die Berufung letztlich aussichtslos wurde. Obwohl das Oberlandesgericht die Anwältin auf die nunmehr fehlenden Aussichten der Berufung hinwies, reagierte diese nicht. Schließlich wies das Oberlandesgericht die Berufung zurück. Die Rechtsschutzversicherung behauptet nun, das gesamte Berufungsverfahren sei aussichtslos gewesen und verlangt die vollen ca. 15.500 Euro an Prozesskosten von der Anwältin zurück. Vor dem Landgericht Frankfurt hatte sie mit dieser Ansicht noch Erfolg.

Das Oberlandesgericht hingegen wies dies Klage ab, soweit sie die entstandenen Kosten betraf, die vor dem Hinweis des Berufungsgerichts auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs schon angefallen waren. Lediglich knapp 2.300 Euro müsse die Anwältin zahlen, weil sie diese Mehrkosten schuldhaft verursacht habe. Die ursprüngliche Einlegung der Berufung hingegen sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem es zur entscheidenden Rechtsfrage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gegeben habe. Deswegen hätte die Anwältin ihrer Mandantin damals auch nicht von einer Berufung abraten müssen. Nach der Mitteilung des Oberlandesgerichts über den Beschluss des Bundesgerichtshofs jedoch hätte die Anwältin reagieren und ihre Mandantin über die nunmehrige Aussichtslosigkeit aufklären und zu einer Rücknahme der Berufung raten müssen. Verändere sich die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage im Laufe des Verfahrens, müsse über eine damit verbundene Verschlechterung der Erfolgsaussichten aufgeklärt werden. Der unterlassene Rat zur Rücknahme der Berufung sei auch kausal für den Anfall von zwei weiteren Gerichtsgebühren. Trotz der bestehenden Rechtsschutzversicherung der Mandantin greife insoweit die Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens – also, dass die Mandantin dem Rat ihrer Anwältin gefolgt wäre. Schließlich hätten nach höchstrichterlicher Klärung aller streitigen Rechtsfragen keinerlei Erfolgsaussichten mehr bestanden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 
 
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